AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seika Germany GmbH
§1 Geltung der Bedingungen
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diesen vorher schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Angebot
Die Angebote des Verkäufers sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend.
§3 Preise
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Verpackungs-, Porto-, Frachtkosten, sonstige Versandkosten, Versicherungen und Zollgebühren sind in den Angeboten nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers.
§4 Lieferung
- Befindet sich der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist entsprechend den nachfolgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Bei Änderungswünschen des Käufers, die die vereinbarte Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich diese angemessen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßigen Arbeitskampfes hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
§5 Versand und Gefahrenübergang
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
- Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
§6 Gewährleistung und Haftung
- Unvollständige Lieferung oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer aus.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt sechs Monate, mit Ausnahme der folgenden Bestimmung.
- In allen Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen seiner Lieferungen an den Käufer muss der Verkäufer nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche.
Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen oder Fehlschlagen der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. - Wenn der Käufer nach Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen von seinem Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung innerhalb einer angemessenen Frist keinen Gebrauch macht, kann der Verkäufer seinerseits vom Vertrag zurücktreten.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
- Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware im gewerblichen Verkehr mit Zustimmung des Verkäufers, so tritt er die daraus resultierenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers bis zur Höhe des Warenwertes an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
§8 Zahlung
- Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt zahlbar. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen die Rechnungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Verkäufer ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.
§ 9 Rücktritt
Hat der Käufer bei der Bestellung den Verkäufer über seine Kreditwürdigkeit getäuscht oder diese versäumt, so dass der Verkäufer die Kreditwürdigkeit nicht gesehen hat, ist der Verkäufer berechtigt, ohne vorherige Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Verkäufer nach Auftragserteilung nur nach einer angemessenen Anzahlung zu weiteren Tätigkeiten verpflichtet.
§ 10 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Düsseldorf.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen für den kaufmännischen Verkehr zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist Düsseldorf.
§12 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§13 Schlussbestimmungen
- Soweit diese Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder im Einzelfall nicht anwendbar sein, z. B. bei fehlender Kaufmannseigenschaft, so bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt.