Terms & Conditions

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seika Germany GmbH

§1 Gültigkeit der Bedingungen

  1. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage für alle Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese zuvor schriftlich anerkannt wurden.

§2 Offer

Die Angebote des Verkäufers sind - auch hinsichtlich des Preises - unverbindlich.

§3 Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Verpackung, Porto, Frachtkosten, sonstige Versandkosten, Versicherungen und Zölle sind in den Angeboten nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

  3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Liefertermin mehr als sechs Monate liegen, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers.

§4 Lieferung

  1. Befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu den nachfolgenden Bedingungen von den Vertragsbestimmungen zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

  2. Verlangt der Käufer Vertragsänderungen, die die vereinbarte Lieferfrist beeinflussen, so verlängert sich diese angemessen.

  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßiger Arbeitskämpfe hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern.

§5 Versand und Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.

  2. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

§6 Gewährleistung und Haftung

  1. Unvollständige Lieferung oder offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer aus.

  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung und beträgt sechs Monate mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmung.

  3. In allen Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen seiner Lieferungen an den Käufer hat der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Macht der Käufer nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung von seinem Recht auf Rücktritt oder Minderung der Vergütung in angemessener Frist keinen Gebrauch, kann der Verkäufer seinerseits vom Vertrag zurücktreten.

  5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).

  2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware ohne Zustimmung des Verkäufers nicht verfügen. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware im kaufmännischen Verkehr mit Zustimmung des Verkäufers, so tritt er die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers bis zur Höhe des Warenwertes an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

§8 Zahlung

  1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt zahlbar. Der Verkäufer behält sich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

  2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen Rechnungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Verkäufer ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.

§9 Rücknahme

Hat der Käufer den Verkäufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht oder fehlt diese, weil der Verkäufer die Kreditwürdigkeit nicht gesehen hat, ist der Verkäufer berechtigt, ohne vorherige Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen ist der Verkäufer nach Auftragserteilung zu weiteren Leistungen erst nach einer angemessenen Anzahlung verpflichtet.

§10 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Düsseldorf.

§11 Zuständigkeitsbereich

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen im kaufmännischen Verkehr zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist Düsseldorf.

§12 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein, z.B. das Fehlen der Kaufmannseigenschaft, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.